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BGH kippt Verbot von Hunde- und Katzenhaltung in Mietwohnungen
Hintergrund ist das Urteil zu einem Prozess in Gelsenkirchen. Im Mietvertrag war als "zusätzliche Vereinbarung" enthalten, dass das Mitglied verpflichtet sei, "keine Hunde und Katzen zu halten." Der Beklagte zog mit seiner Familie und einem Mischlingshund mit einer Schulterhöhe von etwa 20 Zentimetern in die Wohnung ein. Die Vermieterin forderte den Beklagten daraufhin auf, das Tier binnen vier Wochen abzuschaffen und klagte auf Unterlassung. Das Amtsgericht Gelsenkirchen hatte der Klage stattgegeben.
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